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Die Müllentsorgung ab 1945Nach Beendigung des II. Weltkrieges war von der vorhandenen Technik nicht mehr viel übrig geblieben. Der einstmals gut ausgestattete Fuhrpark mit seinen 12 Müllwagen, 2 Motorsprengwagen, einer Motorkehrmaschine und einer Waschmaschine war nach dem Krieg zerstört. Lediglich einige Fuhrwerke hatten das Inferno mehr oder weniger überstanden. Die hygienische Situation in Rostock zur damaligen Zeit ist mit katastrophal nur unzureichend beschrieben. Insbesondere an den wärmeren Tagen des Jahres musste man mit ständigen Ratten- und Ungezieferplagen rechnen. Bedingt durch die Größe der Stadt und dem Mangel an betriebsfähiger Technik, war es zunächst nur möglich, den Innenstadtbereich, bestehend aus, Altstadt, Stadtmitte Steintor-Vorstadt und der Kröpeliner-Tor-Vorstadt, zentral zu entsorgen. Für alle anderen Gebiete war mit einer Müllabfuhr in der ersten Zeit nicht zu rechnen.
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Infolge der Not, die in den ersten Nachkriegsjahren herrschte, wurde meistens alles noch irgendwie brauchbare Material wiederverwertet. Dennoch wurde von den Einwohnern der Stadt große Mengen an Müll auf die während der Bombenangriffe zerstörten Häuser geschüttet. Daraufhin stellte der damalige Baurat Vogt beim Bürgermeister den Antrag, die anfallenden Abfälle an festzulegenden Stellen zu stapeln, turnusmäßig zu verbrennen und die Rückstände dann in Gruben zu versenken. Problematisch war, dass die Mehrheit der Rostocker Bürger keine Gefäße mehr besaß, um den Unrat zu sammeln. Des weiteren bestand in der Stadt kaum eine Möglichkeit, Gruben der benötigten Größe auszuheben. Daher gab es nur eine Möglichkeit: Der Müll musste mit Pferdefuhrwerken aus der Stadt gebracht werden. Bis zum Juni wurden zunächst die Autowracks aus der Stadt entfernt, Gerümpel und Munition entfernt, die Bürgersteige von Schutt und Sperrgut befreit sowie Müllgruben angelegt. Außerdem wurden Geräte, wie Müllkarren, Schaufeln und Besen beschafft. Im Juni stand nur ein Pferdefuhrwerk zur Verfügung, etwas später waren es schon drei.
Im gleichen Jahr wurde der schon 1932 im Gespräch gewesene Vorschlag zur Errichtung einer Müllverbrennungsanlage wieder aufgegriffen. Er wurde aber auf Grund der bestehenden Transportschwierigkeiten wieder verworfen.
Im selben Jahr erschien eine neugefasste Anordnung über die Müllabfuhr und Müllablagerungen. Grundsätzlich wurde das ungeordnete Müllabladen verboten. Auf dem Lande sollte der Müll in Gruben, in Städten in Müllgefäßen gesammelt werden, wobei in den Städten Asche, Glas, usw.. getrennt gesammelt werden sollte. Die Müllbehälter sollten regelmäßig entleert werden, was eine wöchentliche Entleerung bedeutete, während in den Sommermonaten der Müll drei mal wöchentlich abgefahren werden sollte. Müllabladeplätze sollten so angelegt werden, dass keine Geruchs- und Staubbelästigung auftreten konnte. Somit durften sie eine Mindestentfernung von 500 Meter zu Gebäuden und 100 Meter zu Straßen nicht unterschreiten. Durch den damals herrschenden Rohstoffmangel, der sich auf die Verfügbarkeit von Öl, Kraftstoff und Reifen negativ auswirkte, kam es recht häufig vor, dass die Fahrzeuge nicht in Betrieb genommen werden konnten. Somit konnten die Eimer, die die Einwohner der Stadt herausgestellt hatten, nicht entleert werden. Das wiederum führte zu einer weiteren Verunreinigung der Stadt, da sich der Unrat neben den bereitgestellten Gefäßen türmte.
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