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Dezember 2008Der Räum- und Streudienst im Winter ist für den öffentlichen Raum Aufgabe der städtischen Verwaltung. Diese bedient sich der Stadtentsorgung, um ihrer Verpflichtung nachzukommen. Die den Bedürfnissen entsprechende Technik muss so beschaffen sein, dass eine anderweitige Nutzung außerhalb des Wintereinsatzes möglich wird.
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